SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht
Aus der Praxis für die Praxis: für Mitarbeiter/innen von Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes; auch für Personalräte und andere Interessierte geeignet. Termine und Orte >>>www.die-oeffentliche-verwaltung.de
Ausbildungsvertrag
Unabhängig vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt für jeden Auszubildenden ein spezifischer Ausbildungsvertrag, der mit der ausbildenden Institution geschlossen wird. Er wird von beiden Vertragsparteien unterschrieben, jede erhält jeweils ein Exemplar. Der Ausbildungsvertrag richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz. Er muss alle ausbildungsrelevanten Fragen enthalten wie Art der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, Probezeit, Höhe und Zahlungszeitpunkt der Ausbildungsvergütung, Anzahl der Urlaubstage, Voraussetzungen für eine Kündigung.
Weitere Informationen unter:
www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de
Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung als PDF
Autor: Ruben Heim
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Praxis-Seminar: Beamtenversorgung leicht gemacht - Seminare für Behördenmitarbeiter/innen und Personalräte |