Hohe Nachzahlung für Beamte (auch Ruhestand), zu geringe Alimentation
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Baden-Württemberg: Rechtliche Regelungen zu Hochschulen und anderen Einrichtungen

Neuauflage: Mai 2025 >>>hier können Sie den
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Baden-Württemberg: Rechtliche Regelungen zu Hochschulen und anderen Einrichtungen

Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG: Art. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften)

vom 01.04.2014 (GBl. Baden-Württemberg 2014,6, S. 99 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBl. Baden-Württemberg 2023,2, S. 26 ff.)

>>>zur aktuellen Fassung des Landeshochschulgesetz (LHG) von Baden-Württemberg

Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz - LGFG)
vom 23.07.2008 (GBl. Baden-Württemberg 2008,11, S. 252 ff.)


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PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
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Red 20231021

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