Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) - Übersicht -

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Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) - Inhaltsverzeichnis -

Fassung vom 1. April 2014 (GBl. S. 99), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26).

Inhaltsverzeichnis

 

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Aufgaben

§ 3 Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Studium; wissenschaftliche Redlichkeit

§ 4 Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte

§ 4 a Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung

§ 5 Qualitätssicherung

§ 6 Zusammenwirken der Hochschulen untereinander und mit anderen Einrichtungen

§ 7 Struktur- und Entwicklungsplanung

 

Teil 2
Aufbau und Organisation der Hochschule
Abschnitt 1
Rechtsstellung der Hochschule

§ 8 Rechtsnatur; Satzungsrecht

§ 9 Mitgliedschaft und Mitwirkung; Wahlen

§ 10 Gremien; Verfahrensregelungen

§ 10a Online-Sitzungen

§ 11 Personalverwaltung

§ 12 Datenschutz

§ 13 Finanz- und Berichtswesen

§ 13a Unternehmen der Hochschulen; Beteiligungen

§ 14 Körperschaftsvermögen

 

Abschnitt 2
Zentrale Organisation der Hochschule

§ 15 Organe und Organisationseinheiten

§ 16 Rektorat

§ 17 Hauptamtliche Rektoratsmitglieder

§ 18 Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder; vorzeitige Beendigung der Amtszeit; nebenamtliche und nebenberufliche Rektoratsmitglieder

§ 18a Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

§ 19 Senat

§ 20 Hochschulrat

§ 20a Kommission für Qualitätssicherung und Fachkommissionen an der Dualen Hochschule

§ 21 Beauftragte für die schulpraktische Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen

 

Abschnitt 3
Dezentrale Organisation der Hochschule
Unterabschnitt 1
Dezentrale Organisation der Universitäten,
Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und
Hochschulen für angewandte Wissenschaften

§ 22 Fakultät

§ 23 Dekanat

§ 24 Dekanin, Dekan

§ 24a Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

§ 25 Fakultätsrat

§ 26 Studienkommissionen; Studiendekaninnen und Studiendekane

§ 27 Medizinische Fakultät

 

Unterabschnitt 2
Dezentrale Organisation der Dualen Hochschule

§ 27a Studienakademien

§ 27b Örtlicher Hochschulrat

§ 27c Örtlicher Senat

§ 27d Leitung der Studienbereiche und Studiengänge

§ 27e Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

 

Abschnitt 4
Informationsversorgung

§ 28 Informationsversorgung

 

Teil 3
Studium, Lehre und Prüfungen

§ 29 Studium; gestufte Studienstruktur (Bachelor- und Masterstudiengänge)

§ 30 Studiengänge

§ 30a Tierschutz in der Lehre

§ 31 Weiterbildung

§ 32 Prüfungen; Prüfungsordnungen

§ 32a Online-Prüfungen

§ 32b Technische Störung

§ 33 Externenprüfung

§ 34 Sonderregelungen für Staatsexamensstudiengänge, kirchliche und künstlerische Studiengänge sowie Lehramtsstudiengänge

§ 35 Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen

§ 36 Verleihung und Führung inländischer Grade

§ 37 Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen; Zeugnisbewertung nach der Lissabon-Konvention

§ 37a Reformklausel für das Zusammenwirken mit ausländischen Hochschulen

§ 38 Promotion

§ 39 Habilitation; außerplanmäßige Professur

 

Teil 4
Forschung

§ 40 Aufgaben der Forschung; Forschungseinrichtungen

§ 41 Forschung mit Mitteln Dritter

§ 41a Transparenz der Drittmittelforschung

 

Teil 5
Mitwirkung an der sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden

§ 42 Wahrnehmung der sozialen Betreuung und Förderung

§ 43 Wahrnehmung sozialer Betreuungs- und Förderungsaufgaben durch die Hochschule

 

Teil 6
Mitglieder
Abschnitt 1
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal

§ 44 Personal

§ 45 Anwendung der beamtenrechtlichen Vorschriften

§ 46 Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

§ 47 Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

§ 48 Berufung von Professorinnen und Professoren

§ 48a Gemeinsame Berufungen

§ 49 Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren

§ 50 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf Probe und auf Zeit

§ 51 Juniorprofessur

§ 51a Dozentinnen und Dozenten

§ 51b Tenure-Track-Professur; Tenure-Track-Dozentur

§ 52 Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

§ 53 Personal mit Aufgaben im Universitätsklinikum

§ 54 Dienstaufgaben an den rechtsmedizinischen Instituten an den Universitätsklinika

§ 55 Honorarprofessur; Gastprofessur; Seniorprofessur

§ 56 Lehrbeauftragte

§ 57 Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte; Lehrassistentinnen und Lehrassistenten

 

Abschnitt 2
Studierende

§ 58 Zugang zu grundständigen Studiengängen

§ 59 Zugang zu nicht-grundständigen Studiengängen und zu Kontaktstudien

§ 60 Immatrikulation

§ 61 Beurlaubung

§ 62 Exmatrikulation

§ 62a Ordnungsverstöße, Ordnungsverfahren

§ 63 Ausführungsbestimmungen; minderjährige Studierende

§ 64 Gasthörerinnen und Gasthörer; Hochbegabte; Personen, die an Kontaktstudien teilnehmen

§ 65 Studierendenschaft

§ 65a Organisation der Studierendenschaft; Beiträge

§ 65b Haushalt der Studierendenschaft; Aufsicht

 

Abschnitt 3
Duale Partner

§ 65c Begriff; Aufgabe; Zulassung

 

Teil 7
Staatliche Mitwirkung, Aufsicht

§ 66 Staatliche Mitwirkungsrechte

§ 67 Aufsicht

§ 68 Informationsrecht; Aufsichtsmittel

 

Teil 8
Hochschulen für den öffentlichen Dienst

§ 69 Besondere Regelungen für die Hochschulen für den öffentlichen Dienst

 

Teil 9
Hochschulen in freier Trägerschaft; sonstige Einrichtungen

§ 70 Staatliche Anerkennung

§ 70a Verfahrensregeln

§ 71 Rücknahme, Widerruf und Erlöschen der staatlichen Anerkennung

§ 71a Gebühren; Kosten der institutionellen Akkreditierung

§ 72 Aufsicht

§ 72a Sonstige Einrichtungen

 

Teil 10
Schlussbestimmungen

§ 73 Studienkolleg

§ 74 Kirchliche Rechte

§ 75 Namensschutz; Ordnungswidrigkeiten

§ 76 Weiterentwicklungsklausel

 


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Red 20231204 / 20231028

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