Hohe Nachzahlung für Beamte (auch Ruhestand), zu geringe Alimentation
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG): § 90 Ordnungswidrigkeiten

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Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG): § 90 Ordnungswidrigkeiten

 

§ 90 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer

unbefugt die Bezeichnung Universität, Hochschule, Fachhochschule, Kunsthochschule, Hochschulklinik, Universitätsklinik, eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung oder eine entsprechende fremdsprachliche Bezeichnung im Namen führt oder in vergleichbarer Weise verwendet,

eine nichtstaatliche Hochschule ohne die nach diesem Gesetz erforderliche staatliche Anerkennung errichtet und betreibt,

den Studienbetrieb der Niederlassung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige rechtzeitige Anzeige bei der für die Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörde aufnimmt oder

unbefugt die Bezeichnung Berufsakademie führt.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden. § 34 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.


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Red 20231207 / 20231104

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