Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) - Übersicht -

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Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) - Übersicht -

 

vom 28. April 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 18], S., Beschl.BVerfG GVBl.I/18, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. September 2020 (GVBl.I/20).

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Hochschulen; Verordnungsermächtigung

§ 3 Aufgaben; Verordnungsermächtigung

§ 4 Freiheit von Lehre, Forschung und Studium in Wissenschaft und Kunst; wissenschaftliche Redlichkeit

§ 5 Rechtsstellung; Aufsicht

§ 6 Staatliche Finanzierung und Körperschaftsvermögen

§ 7 Gleichstellung von Frauen und Männern

§ 8 Theologische Ausbildung an staatlichen Hochschulen

§ 8a Maßnahmen zur Bewältigung einer Notlage; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Hochschulzugang und Zulassung, Immatrikulation, Exmatrikulation, Studierendenschaft

§ 9 Hochschulzugangsberechtigung; Verordnungsermächtigung

§ 10 Studienkolleg; Verordnungsermächtigung

§ 11 Ermittlung der Ausbildungskapazität und Festsetzung von Zulassungszahlen; Verordnungsermächtigung

§ 12 Zentrale Vergabe von Studienplätzen; örtliche Zulassungsbeschränkungen; Verordnungsermächtigung

§ 13 Zulassungshindernisse

§ 14 Immatrikulation und Exmatrikulation; Verordnungsermächtigung

§ 15 Ordnungsverstöße; Ordnungsverfahren

§ 16 Studierendenschaft

Abschnitt 3
Studium, Lehre, Prüfungen

§ 17 Ziel des Studiums; Studienreform

§ 18 Studiengänge

§ 19 Studienordnungen

§ 20 Studienberatung

§ 21 Prüfungen

§ 22 Prüfungsordnungen für Hochschulprüfungen; Verordnungsermächtigung

§ 23 Rahmenordnungen für Studium, Prüfungen, Zugang und Zulassung

§ 24 Einstufungsprüfung; Anerkennung von Leistungen

§ 25 Wissenschaftliche Weiterbildung

§ 26 Lehrangebot

§ 27 Qualitätssicherung; Evaluation der Lehre

Abschnitt 4
Hochschulgrade, Promotion und Habilitation

§ 28 Hochschulgrade

§ 29 Verleihung und Führung von Graden

§ 30 Ausländische Hochschulgrade

§ 31 Promotion

§ 32 Habilitation

§ 33 Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses; Verordnungsermächtigung

§ 34 Ordnungswidrigkeiten, Ordnungsmaßnahmen

Abschnitt 5
Forschung

§ 35 Aufgaben und Koordination der Forschung

§ 36 Forschung und Lehre mit Mitteln Dritter

Abschnitt 6
Personal der Hochschule
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 37 Dienstrechtliche Zuordnung der Hochschulbediensteten; Verordnungsermächtigung

§ 38 Verarbeitung personenbezogener Daten; Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschule

§ 39 Personalkategorien

§ 40 Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern; Verordnungsermächtigung

§ 41 Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

§ 42 Dienstrechtliche Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

§ 43 Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren

§ 44 Dienstrechtliche Sonderregelungen

§ 45 Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren

§ 46 Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren

§ 47 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mit Schwerpunktbildung in der Lehre oder Forschung

§ 48 Führung der Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“

§ 49 Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

§ 50 Lehrverpflichtung; Verordnungsermächtigung

§ 51 Nebentätigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 52 Gastprofessorinnen und Gastprofessoren und Gastdozentinnen und Gastdozenten

Unterabschnitt 3
Nebenberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal

§ 53 Personalkategorien

§ 54 Nebenberufliche Professorinnen und Professoren

§ 55 Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren und Ehrenprofessorinnen und Ehrenprofessoren

§ 56 Privatdozentinnen und Privatdozenten

§ 57 Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren

§ 58 Lehrbeauftragte

§ 59 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte

Abschnitt 7
Mitgliedschaft und Mitwirkung

§ 60 Mitglieder und Angehörige

§ 61 Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung

§ 62 Wahlen

§ 63 Öffentlichkeit

Abschnitt 8
Zentrale Hochschulorganisation

§ 64 Zentrale Hochschulorgane

§ 65 Präsidentin oder Präsident

§ 66 Hauptberufliche Vizepräsidentin oder hauptberuflicher Vizepräsident

§ 67 Kanzlerin oder Kanzler

§ 68 Zentrale und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

§ 69 Beauftragte oder Beauftragter für die Belange von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen

§ 70 Hochschulbibliothek

Abschnitt 9
Dezentrale Hochschulorganisation

§ 71 Organisatorische Grundeinheiten; Verordnungsermächtigung

§ 72 Organe des Fachbereichs

§ 73 Wahl und Aufgaben der Dekanin oder des Dekans

Abschnitt 10
Wissenschaftliche Einrichtungen

§ 74 Aufgaben; Einrichtung; Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen

§ 75 Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten für mehrere Hochschulen

§ 76 Wissenschaftliche Einrichtungen an der Hochschule

Abschnitt 11
Landeshochschulrat

§ 77 Organisation und Aufgaben

Abschnitt 12
Studentenwerke

§ 78 Organisation; Rechtsstellung; Aufgaben; Verordnungsermächtigung

§ 79 Verwaltungsrat

§ 80 Geschäftsführung

§ 81 Finanzierung, Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

§ 82 Aufsicht

Abschnitt 13
Anerkennung von Hochschulen und Berufsakademien

§ 83 Anerkennung

§ 84 Anerkennungsverfahren

§ 85 Folgen der Anerkennung

§ 86 Verlust der Anerkennung

§ 86a Staatliche Anerkennung als Hochschulklinik; Verordnungsermächtigung

§ 87 Berufsakademien

§ 88 Abschlussbezeichnungen

§ 89 Verlust der staatlichen Anerkennung

§ 90 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 14
Übergangsbestimmungen

§ 91 Übergangsbestimmungen zur Organisationsstruktur

§ 92 Überleitung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals

§ 93 Übergangsbestimmungen für bestimmte Dienstverhältnisse

§ 94 Übergangsbestimmung zu den Ordnungswidrigkeiten


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Red 20231207 / 20231104

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