Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) - Übersicht -

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Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) - Übersicht -

vom 16. September 2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2022 (GV. NRW. S. 780b), in Kraft getreten am 1. Juli 2022.

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich

Teil 1
Rechtsstellung, Aufgaben, Finanzierung und Steuerung der Hochschulen

§ 2 Rechtsstellung

§ 3 Aufgaben

§ 4 Freiheit in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium

§ 5 Finanzierung und Wirtschaftsführung

§ 6 Strategische Ziele; Hochschulverträge

§ 7 Qualitätssicherung durch Akkreditierung und Evaluation

§ 8 Berichtswesen, Datenschutz, Datenverarbeitung

Teil 2
Mitgliedschaft und Mitwirkung

§ 9 Mitglieder und Angehörige

§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen

§ 11 Zusammensetzung der Gremien

§ 11a Mitgliederinitiative

§ 11b Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien

§ 12 Verfahrensgrundsätze

§ 13 Wahlen zu den Gremien

Teil 3
Aufbau und Organisation der Hochschule
Kapitel 1
Die zentrale Organisation der Hochschule

§ 14 Zentrale Organe

§ 15 Rektorat

§ 16 Aufgaben und Befugnisse des Rektorats

§ 17 Wahl der Mitglieder des Rektorats; Abwahl durch die Hochschulwahlversammlung

§ 17a Abwahl der Mitglieder des Rektorats durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

§ 18 Die Rektorin oder der Rektor

§ 19 Die Kanzlerin oder der Kanzler

§ 20 Die Rechtsstellung der hauptberuflichen Mitglieder des Rektorats

§ 21 Hochschulrat

§ 22 Senat

§ 22a Hochschulwahlversammlung

§ 22b Hochschulkonferenz

§ 23 Fachbereichskonferenz

§ 24 Gleichstellungsbeauftragte; gleichstellungsbezogene Mittelvergabe

§ 25 Hochschulverwaltung

Kapitel 2
Die dezentrale Organisation der Hochschule

§ 26 Die Binneneinheiten der Hochschule

§ 27 Dekanin oder Dekan

§ 28 Fachbereichsrat

§ 29 Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten; Bibliotheksgebühren; Einrichtungen an der Hochschule

§ 30 Lehrerinnen und Lehrerbildung

Kapitel 3
Hochschulmedizin

§ 31 Fachbereich Medizin

§ 31a Universitätsklinikum

§ 31b Finanzierung

§ 32 Medizinische Einrichtungen außerhalb der Hochschule

Teil 4
Das Hochschulpersonal
Kapitel 1
Allgemeine dienstrechtliche Regelungen

§ 33 Beamtinnen und Beamte der Hochschule

§ 34 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Hochschule

Kapitel 2
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

§ 35 Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

§ 36 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

§ 37 Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern

§ 37a Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren

§ 38 Berufungsverfahren

§ 38a Tenure Track

§ 39 Dienstrechtliche Stellung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

§ 39a Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis

§ 39b Gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen

§ 40 Freistellung und Beurlaubung

Kapitel 3
Das sonstige Hochschulpersonal

§ 41 Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren

§ 42 Lehrkräfte für besondere Aufgaben

§ 43 Lehrbeauftragte

§ 44 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten

§ 45 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fachhochschulen

§ 46 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte

§ 46a Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

§ 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

Teil 5
Studierende und Studierendenschaft
Kapitel 1
Zugang und Einschreibung

§ 48 Einschreibung

§ 49 Zugang zum Hochschulstudium

§ 50 Einschreibungshindernisse

§ 51 Exmatrikulation

§ 51a Ordnungsverstöße; Ordnungsmaßnahmen

§ 52 Zweithörerinnen oder Zweithörer, Gasthörerinnen oder Gasthörer

Kapitel 2
Studierendenschaft

§ 53 Studierendenschaft

§ 54 Studierendenparlament

§ 55 Allgemeiner Studierendenausschuss

§ 56 Fachschaften

§ 57 Ordnung des Vermögens und des Haushalts

Teil 6
Lehre, Studium und Prüfungen
Kapitel 1
Lehre und Studium

§ 58 Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot

§ 58a Studienberatung; Studienverlaufsvereinbarung

§ 59 Besuch von Lehrveranstaltungen

§ 60 Studiengänge

§ 61 Regelstudienzeit

§ 62 Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung

§ 62a Studium in Teilzeit; Teilzeitstudium

§ 62b Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Kapitel 2
Prüfungen

§ 63 Prüfungen

§ 63a Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen

§ 64 Prüfungsordnungen

§ 65 Prüferinnen und Prüfer

Teil 7
Grade und Zeugnisse

§ 66 Hochschulgrade, Leistungszeugnis

§ 67 Promotion

§ 67a Kooperative Promotion

§ 67b Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen

§ 68 Habilitation

§ 69 Verleihung und Führung von Graden und von Bezeichnungen

Teil 8
Forschung

§ 70 Aufgaben und Koordinierung der Forschung, Veröffentlichung

§ 71 Forschung mit Mitteln Dritter

§ 71a Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritter

Teil 9
Anerkennung als Hochschulen und Betrieb nichtstaatlicher Hochschulen

§ 72 Voraussetzungen der Anerkennung

§ 73 Anerkennungsverfahren; Akkreditierungsverfahren; Gebühren; Kostentragung

§ 73a Folgen der Anerkennung

§ 74 Kirchliche Hochschulen

§ 74a Aufsicht über nichtstaatliche Hochschulen

§ 74b Aufhebung und Erlöschen der staatlichen Anerkennung

§ 75 Betrieb von Hochschulen; Niederlassungen von Hochschulen; Franchising mit Hochschulen

§ 75a Ordnungswidrigkeiten

Teil 10
Ergänzende Vorschriften

§ 76 Aufsicht über staatlich getragene Hochschulen

§ 77 Zusammenwirken von Hochschulen und von Hochschulen mit Forschungseinrichtungen

§ 77a Errichtung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch Hochschulen

§ 77b Besondere Vorschriften betreffend die Fernuniversität in Hagen

§ 77c Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen

§ 77d Studium eines Erweiterungsfaches nach abgeschlossenem Lehramtsstudium

§ 78 Überleitung des wissenschaftlichen Personals

§ 79 Mitgliedschaftsrechtliche Sonderregelungen

§ 80 Kirchenverträge, kirchliche Mitwirkung bei Stellenbesetzung und Studiengängen

§ 81 Zuschüsse

§ 81a Deutsche Hochschule der Polizei

§ 82 Ministerium; Verwaltungsvorschriften; Geltung von Gesetzen

§ 82a Hochschulbetrieb im Falle einer Epidemie, einer Großeinsatzlage oder einer Katastrophe

§ 83 Regelung betreffend die Finanzströme zwischen dem Land und den verselbständigten Hochschulen

§ 84 Inkrafttreten, Übergangsregelungen


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Red 20240123.

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