SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht
Aus der Praxis für die Praxis: für Mitarbeiter/innen von Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes; auch für Personalräte und andere Interessierte geeignet. Termine für das Jahr 2021 und Orte >>>www.die-oeffentliche-verwaltung.de
Weite Wege, knappe Kasse? - Die Berufsausbildungsbeihilfe
Je nach Region und Berufswahl kann der Weg zum Ausbildungsplatz weit sein, gar einen zweiten Wohnsitz notwendig machen. Damit die Berufsausbildung dennoch finanziell rentabel bleibt, gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Sie ist eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bzw. § 65 SGB III und gilt grundsätzlich für anerkannte Ausbildungsberufe und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
Die BAB muss beantragt werden; für ihre Bewilligung müssen finanzielle Bedürftigkeit und nicht vertretbar zu überbrückende räumliche Distanz zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte gegeben sein. Kinderbetreuungskosten können geltend gemacht werden.
Für behinderte Auszubildende gibt es das Ausbildungsgeld, das grundsätzlichen den gleichen Bedingungen folgt wie die BAB.
Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe unter:
/www.bafoeg-aktuell.de/berufsausbildungsbeihilfe
www.planet-beruf.de/Finanzielle-Hilfen
Autor: Ruben Heim
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