Aus den Hochschulen: Heizungsgesetz: Studierendenwerke fordern mehr Förderung, um Mieterhöhungen zu verhindern

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Aus den Hochschulen:

Heizungsgesetz: Studierendenwerke fordern mehr Förderung, um Mieterhöhungen zu verhindern

- Deutsches Studierendenwerk (DSW): Rund 40% der 195.000 Wohnheimplätze der Studierendenwerke müssen von Gas umgerüstet werden
- DSW-Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl: „Studierendenwerke wollen die Wärmewende, brauchen aber Unterstützung“
-
Gebäudeenergiegesetz (GEG) heute auch vom Bundesrat beschlossen
- A
nbuhl: „Nur mit mehr staatlicher Förderung können Mieterhöhungen für die ohnehin belasteten Studierenden vermieden werden“

 

Berlin, 29. September 2023. Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) fordert eine stärkere finanzielle Förderung des im Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgesehenen Heizungstauschs für die 57 Studierendenwerke in Deutschland. Von deren bundesweit 195.000 Wohnheimplätzen für Studierende müssten rund 40%, also etwa 78.000 Plätze, von Gas auf klimaschonendere Energieträger umgerüstet werden. Ohne eine stärkere staatliche Förderung als bisher vorgesehen drohten den studentischen Mieter*innen Mieterhöhungen, so der Verband.

Der DSW-Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl erklärt:

„Die Studierendenwerke sind Vorreiter der Nachhaltigkeit und wollen und unterstützen die Wärmewende. Aber die bisher im Gebäudeenergiegesetz vorgesehene Grundförderung für den Heizungstausch ist nicht ausreichend. Wenn die Bundesregierung hier nicht nachbessert, drohen ausgerechnet den finanziell ohnehin belasteten studentischen Mieter*innen in den Wohnheimen der Studierendenwerke Mieterhöhungen.

Die Studierendenwerke sind in Erfüllung ihres staatlichen Sozialauftrags soziale, gemeinnützige Vermieter und verfolgen mit ihren rund 1.700 Studierenden-Wohnheimen mit insgesamt 195.000 Plätzen keinerlei Gewinnabsicht und häufen keine Gewinne an. Im Gegenteil: Mit einer durchschnittlichen Warmmiete von 279 Euro im Monat ist das Wohnheim des Studierendenwerks die günstigste Wohnform außerhalb des Elternhauses.

Wenn nun aber, wie im GEG vorgesehen, die Studierendenwerke 40% ihrer Wohnheimplätze, rund 78.000, von Gas auf klimaschonendere, sauberere Energieträger umgerüstet werden müssen, benötigen sie dafür mehr staatliche Förderung, als bisher vorgesehen. Sonst können sie nicht anders, als die Mehrkosten für den Heizungsaustausch in Form von Mieterhöhungen an die Studierenden weitergeben zu müssen – das kann niemand ernsthaft wollen. Es darf nicht zu noch weiteren finanziellen Belastungen von Studierenden kommen.

Denn gerade das Studierendenwerks-Wohnheim ist die bevorzugte Wohnform von Studierenden aus einkommensschwächeren Haushalten, und auch von ausländischen Studierenden, gerade aus Nicht-EU-Ländern, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum Chancen haben.

Das Studierendenwerks-Wohnheim ist praktisch die einzige Wohnform, die sich BAföG-geförderte Studierenden mit der derzeitigen BAföG-Wohnkostenpauschale von 360 Euro überhaupt noch leisten können.

Die Wärmewende ist richtig, aber sie muss sozial abgefedert werden.“

Hintergrund:

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder „Heizungsgesetz“, welches der Bundesrat eben beschlossen hat, ist eine staatliche Förderung von Vermieter*innen von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit vorgesehen, für die zweite bis sechse Wohneinheit von je 10.000 Euro und von 3.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Zusätzlich sollen Vermieter*innen in den Jahren 2024 und 2025 25% der Investitionskosten für den Austausch alter fossiler Heizungen erhalten. Dieser Bonus soll dann aber ab den Jahren 2026 und 2027 um jeweils 5% sinken, in den weiteren Jahren um 3%. Aus Sicht des Deutschen Studierendenwerks ist das eine nicht ausreichende und zu kurzfristige Planung.

Diese Pressemitteilung online:

www.studierendenwerke.de/beitrag/heizungsgesetz-studierendenwerke-fordern-mehr-foerderung-um-mieterhoehungen-zu-verhindern

Stefan Grob
Referatsleiter Presse/Verbandskommunikation
Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden
Redaktionsleitung DSW-Journal
Deutsches Studierendenwerk e.V.
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Tel.: +49 30 29 77 27 20
Mobil: +49 163 29 77 272
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Red 20230317

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