Hohe Nachzahlung für Beamte (auch Ruhestand), zu geringe Alimentation
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Niedersächsiches Hochschulgesetz (NHG): § 71 Ordnungswidrigkeiten

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Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG): § 71 Ordnungswidrigkeiten

 

Vierter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften 

§ 71 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. ausländische Grade, Titel oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen gegen Entgelt vermittelt,

2. ohne staatliche Anerkennung als Hochschule

a) eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als „Universität“, „Hochschule“ oder „Fachhochschule“ oder einer entsprechenden fremdsprachlichen Bezeichnung betreibt,

b) Hochschulgrade, vergleichbare Bezeichnungen oder Bezeichnungen, die Hochschulgraden zum Verwechseln ähnlich sind, verleiht,

3. die Niederlassung einer Hochschule betreibt oder das Studienangebot der Niederlassung einer Hochschule ausweitet, ohne dies gemäß § 64 b Satz 2 rechtzeitig angezeigt zu haben, oder

4. eine Hochschulausbildung im Rahmen einer Vereinbarung nach § 64a anbietet, ohne das Studienangebot gemäß § 64 c Sätze 2 und 3 auch in Verbindung mit Satz 5 rechtzeitig mit dem erforderlichen Nachweis angezeigt zu haben.

(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 250.000 Euro geahndet werden.


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Red 20240123

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