Niedersächsiches Hochschulgesetz (NHG): § 63 Grundbuchberichtigung und Gerichtsgebühren

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst oder Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr - auch für Studierende, Professoren und Mitarbeiter an Hochschulen geeignet. Sie können zehn Taschenbücher bzw. eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Wissenswertes zum Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

 

>>>zur Übersicht des Niedersächsichen Hochschulgesetzes (NHG)


Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG): § 63 Grundbuchberichtigung und Gerichtsgebühren

 

§ 63 Grundbuchberichtigung und Gerichtsgebühren

(1) Ist das Eigentum an einem Grundstück nach diesem Gesetz auf die Stiftung übergegangen, so ist der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs von der Stiftung zu stellen. Dies gilt entsprechend für sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte.

(2) Von der Zahlung der Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, die aufgrund der Grundbuchberichtigung entstehen, ist die Stiftung befreit.


Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. Hochschulen und verwaltungsinterne Hochschulen). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

Red 20240123

mehr zu: Niedersächsisches Hochschulgesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.verwaltungshochschulen.de © 2024