Gesetz über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz – SächsBAG): § 21 Organe und Gremien der Berufsakademie Sachsen

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Gesetz über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz – SächsBAG): § 21 Organe und Gremien der Berufsakademie Sachsen

 

Teil 4
Leitungs- und Organisationsstruktur
Abschnitt 1
Regelungen zu den Organen, Gremien und Funktionsträgern der Berufsakademie Sachsen 

§ 21 Organe und Gremien der Berufsakademie Sachsen

Organe der Berufsakademie Sachsen sind die Direktorenkonferenz und der Präsident. Gremien der Berufsakademie Sachsen sind der Aufsichtsrat, die Studienkommissionen, der zentrale Studierendenrat, der örtliche Studierendenrat und die örtlichen Beiräte der Staatlichen Studienakademien. Bei der Bildung der Gremien sind Frauen angemessen zu berücksichtigen.


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